
Abschlusszeugnis
Auf Wunsch erhalten die Freiwilligen nach ihrem Freiwilligendienst ein Abschlusszeugnis, in dem auf Verlangen berufsqualifizierende Merkmale aufgeführt und Angaben zu Leistungen und Führung während der Dienstzeit aufgenommen werden.
Alter
Ein FSJ kann ab Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (ist je nach Bundesland in der 9. oder 10. Klasse erreicht) bis zum 27. Geburtstag abgeleistet werden. Beim BFD dagegen gibt es nach oben keine Altersbegrenzung - dieser Freiwilligendienst steht Menschen aller Altersklassen offen.
Anerkennung als Einsatzstelle
Um einen Freiwilligendienst anbieten zu können, ist eine Anerkennung als Einsatzstelle notwendig. Informationen dazu sowie die Anerkennungsunterlagen sind unter Anerkennungsverfahren zu finden.
Anleitung
Die fachliche und persönliche Anleitung der Freiwilligen durch die Einsatzstelle ist ein wesentlicher Bestandteil während des Freiwilligendienstes. Zu den Aufgaben der/des Anleiters/in zählen u.a.
- Einarbeitung und Betreuung während des Einsatzes (persönlich u. fachlich)
- Klärung von Fragen
- regelmäßige Anleitungsgespräche (mind. alle 2 Wochen)
Arbeitgeber
Arbeitgeber ist während des Freiwilligendienstes die Einsatzstelle. Die Bayerische Sportjugend übernimmt als Dritter sämtliche Verwaltungsschritte (z. B. Vertragserstellung, Anmeldung bei der Versicherung, ...).
Arbeitsbereiche
Bei einem Freiwilligendienst im Sport arbeiten Freiwillige z.B. mit Kindern und Jugendlichen als Trainer und Übungsleiter oder auch an Schulen und Kindergärten. Es sind aber auch Aufgaben wie Verwaltung, Organisation, Sport mit Älteren usw. möglich.
Arbeitsmarktneutralität
Die Freiwilligendienste sind arbeitsmarktneutral auszugestalten. Die Freiwilligen verrichten unterstützende, zusätzliche Tätigkeiten und ersetzen keine hauptamtlichen Kräfte. Die Arbeitsmarktneutralität ist immer dann gegeben, wenn durch den Einsatz von Freiwilligen die Einstellung von neuen Beschäftigten nicht verhindert wird und keine Kündigung von Beschäftigten erfolgt.
Arbeitsschutzvorschriften
Während des Freiwilligendienstes sind die Arbeitsschutzgesetze (z. B. Arbeitszeitgesetz, etc.) einzuhalten.
Arbeitsunfall
Ein Unfall während der Arbeitszeit, auf dem Arbeitsweg und während der Seminare gilt als Arbeitsunfall und ist durch die Einsatzstelle unverzüglich zu melden.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden pro Woche. Bei einem BFD ist für über 27-Jährige auch eine Arbeitszeit von 20,1 Wochenstunden möglich, beim BFDmF auch für unter 27-Jährige. Bei einem Freiwilligendienst im Sport sind auch Wochenendeinsätze möglich.
Aufgabenfelder
Die zentralen Aufgabenfelder für Freiwillige im Sport sind u.a.:
- Organisation und Durchführung von Trainingseinheiten, Betreuung bei Wettkämpfen und Turnieren
- Betreuungs- und Sportangebote bei Kooperationspartnern (z. B. Schulen, Kindergärten)
- Projektarbeit (z. B. Trainingslager, Veranstaltungen)
- Organisatorische Unterstützung (z. B. in der Geschäftsstelle, Öffentlichkeitsarbeit)
- Ökologische Arbeit im Verein (z. B. Sport in der Natur)
- Integrationsarbeit (z. B. Sport mit Flüchtlingen)
Ausweis
Mit Beginn des Freiwilligendienstes erhält jeder Freiwillige einen Ausweis, bei dessen Vorlage Vergünstigungen gewährt werden können (z. B. bei Schwimmbädern, in Kinos, etc.)
Beginn des Freiwilligendienstes
Das FSJ beginnt immer Ende August, beim BFD ist ein Einstieg zu jeden Monatsbeginn möglich.
Berufsgenossenschaft
Der/Die Freiwillige ist durch die Einsatzstelle bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. Die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sind somit abgesichert.
Berufsschulpflicht
Die TeilnehmerInnen sind von der Berufsschulpflicht befreit. I.d.R. verlangt die zuständige Berufsschule zu Beginn des Freiwilligendienstes eine Bescheinigung.
Bewerbungsverfahren
Das Bewerbungsverfahren ist ein reines Online-Verfahren, welches unter Einsatzstellensuche und -bewerbung zu finden ist. Neben den Stellenausschreibungen der Einsatzstellen (inkl. Aufgaben und Voraussetzungen) ist dort auch das Online-Bewerbungsformular zu finden.
Bildungsjahr
Die Freiwilligendienste im Sport sind ein Bildungsjahr, das Orientierung gibt und Kompetenzen vermittelt. Ziel ist es, soziale Erfahrungen zu vermitteln, zu reflektieren und das Verantwortungsbewusstsein zu stärken.
Dauer
Ein Freiwilligendienst dauert in der Regel 12 Monate, mindestens jedoch 6 und höchstens 18 Monate.
Dienstfahrten
Als Dienstfahrten gelten angeordnete Fahrten zur Erledigung von dienstlichen Angelegenheiten. Die Kosten werden durch die Einsatzstelle erstattet.
Einsatz in der Schule
Bitte beachten Sie, dass der Einsatz von ÜbungsleiterInnen und TrainerInnen im schulischen Kontext an zwei Prämissen gebunden ist:
1. Pädagogische Eignung – dies kann durch die Übungsleiter-/Trainerausbildung nachgewiesen werden.
2. Volljährigkeit – zur Führung von Gruppen im schulischen Kontext müssen die ÜbungsleiterInnen und TrainerInnen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Einsatzstellen
Einsatzstellen sind i.d.R. Sportvereine oder -verbände. Es können sich aber auch Schulen, Kindergärten, Kindersportschulen (KiSS) oder weitere sportliche Einrichtungen anerkennen lassen. Die Gemeinnützigkeit muss in alles Bereichen gegeben sein.
Einsatzstellenbesuch
Einmal pro Jahr werden die Einsatzstellen durch den Träger/Referenten/ehrenamtliche Mitarbeiter besucht. Neben der Prüfung, ob die Rahmenbedingungen eingehalten werden, können dort Probleme/Fragen/etc. angesprochen und geklärt werden.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Für die Dauer von sechs Wochen wird den TeilnehmerInnen im Krankheitsfall das Taschengeld weitergezahlt. Bei einer Krankheit, die länger währt, übernimmt die Krankenversicherung die gesetzlich geregelten Leistungen.
Fahrtkosten
Die Fahrtkosten von der Wohnung des/der Freiwilligen zur Einsatzstelle müssen nicht erstattet werden. Erstattet werden müssen Fahrtkosten...
- ...zum Bildungsseminar
- ...die dienstlich angeordnet bzw. notwendig sind
Führungszeugnis
Vor Beginn des Freiwilligendienstes ist der Einsatzstelle ein erweitertes Führungszeugnis durch den/die Freiwillige/n im Original vorzulegen. Dies kann kostenlos beantragt werden und sollte bei Einsichtnahme durch die Einsatzstelle nicht älter als drei Monate sein.
Ebenfalls verpflichtet sich die Einsatzstelle, das erweiterte Führungszeugnis der/s Anleiters/in einzusehen.
Weitere Informationen zum Thema erweitertes Führungszeugnis finden Sie in unserem Downloadbereich
Kindergeld
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben die Eltern der Freiwilligen Anspruch auf Kindergeld.
Konflikte
Bei Konflikten zwischen Freiwilligen und Einsatzstelle, welche nicht zwischen den beiden Parteien gelöst werden können, ist unverzüglich die BSJ zu informieren.
Kosten
Die Kostenpauschale pro FWD-Stelle (Vollzeit) beläuft sich derzeit auf 450,00 EUR/Monat. Darin sind enthalten...
- ... die Kosten für das monatliche Taschengeld von 314,00 EUR
- ... die Kosten für die Sozialversicherung (gesetzl. Krankenkasse)
- ... die Kosten für die pädagogische Begleitung und Verwaltung
- ... die Kosten für die Organisation und Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Bildungstage (inkl. Unterkunft und Verpflegung)
Dazu kommen...
- ... die Kosten für die Fahrten zu den Seminaren
- ... die Kosten für die Berufsgenossenschaft.
Krankenversicherung
Während der Dauer des Freiwilligendienstes sind die TeilnehmerInnen in der gesetzlichen Krankenversicherung als eigenständige Mitglieder versichert - eine Familien- oder Privatversicherung sind nicht möglich. Freiwillige, die privat versichert sind, können den Vertrag während des Freiwilligendienstes ruhen lassen und anschließend zu denselben Konditionen wieder in die private Versicherung zurückwechseln.
Krankheit
Ab dem dritten Krankheitstag ist der Einsatzstelle eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Bei Krankheiten während der Bildungstage ist diese bereits ab dem ersten Tag notwendig. Eine Kopie der Krankmeldung muss an freiwilligendienste@blsv.de geschickt werden.
Kündigung
Der Freiwilligendienst kann mit einer Frist von einem Monat zu jedem Monatsende gekündigt werden.
Minderjährige Freiwillige
Bei minderjährigen Freiwilligen ist das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten. Von minderjährigen Freiwilligen wird außerdem eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung vom Arzt benötigt.
Beachten Sie bitte außerdem, dass eine Voraussetzung, um Freiwillige im schulischen Kontext einsetzen zu können, an die Volljährigkeit gebunden ist.
Nebenbeschäftigung
Bei einem Freiwilligendienst handelt es sich um eine Vollzeitbeschäftigung. Daraus ergibt sich, dass die volle Arbeitskraft der Einsatzstelle zur Verfügung gestellt wird. Nebentätigkeiten sind über die Einsatzstelle beim Träger zu beantragen und von dort zu genehmigen. Die Genehmigung liegt im Ermessen des Trägers - die Gesamtwochenarbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten.
Pflichten der Einsatzstelle
Die wichtigsten Aufgaben der Einsatzstelle sind:
- Einsatz der Freiwilligen in Tätigkeitsfeldern der sportlichen Jugendarbeit und in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen
- fachliche und persönliche Anleitung
- Gewährung von Urlaub und Freistellung für Bildungsseminare
- Zahlung des Einsatzstellenbeitrages
- Kooperation mit dem Träger
Prävention sexualisierter Gewalt
Erfahren Sie hier mehr zum Grundlagenwissen über das Thema PSG und Schulungsangebote der Bayerischen Sportjugend.
Refinanzierungsmöglichkeiten
Um den Einsatzstellen die Finanzierung einer/s Freiwilligen zu erleichtern, haben wir hier eine Übersicht an Refinanzierungsmöglichkeiten zusammengestellt.
Sachbezugswert
Werden Unterkunft und/oder Verpflegung von der Einsatzstelle gestellt, muss dies versteuert werden (geldwerter Vorteil). Dies ist im Vertrag, der mit dem Freiwilligen geschlossen wird, anzugeben.
Rechenbeispiel: Zahlt die Einsatzstelle dem/der Freiwilligen einen Wohngeldzuschuss von 100,00 EUR/Monat, so erhöht dies den monatlichen Einsatzstellenbeitrag um ca. 40,00 EUR. Die Erhöhung bezieht sich auf die SV-Beiträge.
Die monatlichen Mehrkosten werden komplett der Einsatzstelle in Rechnung gestellt, da die SV-Beiträge in den Freiwilligendiensten komplett durch den Arbeitgeber (= Einsatzstelle) finanziert werden.
Schulbildung
Die Teilnahme an einem Freiwilligendienst im Sport ist nicht an einen bestimmten Schulabschluss gebunden. Es muss lediglich die Vollzeitschulpflicht (neun Jahre) erfüllt sein.
Seminare/Bildungstage
Während des Freiwilligendienstes müssen mind. 25 Bildungstage (bei 12 Monaten) absolviert werden . Die genaue Anzahl der Bildungstage steht im Vertrag. Die Bildungsseminare der BSJ (3x 5 Tage - Einführungs-, Zwischen-, Abschlussseminar) sind dabei verpflichtend. Die restlichen Bildungstage können durch eine ÜL-C Ausbildung im Breitensport oder eine Trainerausbildung in einer Fachsportart (z. B. Fußball) aufgefüllt werden.
Sozialversicherungspflichtige Vorbeschäftigung
Für Freiwillige, die vier Wochen vor Beginn des Freiwilligendienstes einer sozialversicherungspflichtigen Vorbeschäftigung nachgehen, gelten höhere Beiträge für die Arbeitslosenversicherung. Dadurch entstehen der Einsatzstelle monatliche Mehrkosten von ca. 70,00 EUR.
SpitzensportlerInnen
Im Bundesfreiwilligendienst (BFD) gibt es speziell für Spitzensportler die Möglichkeit, auch Trainings- und Wettkampfzeiten als Arbeitszeit anrechnen zu lassen.
Taschengeld
Freiwilligendienstleistende im Sport bekommen ein monatliches Taschengeld von 314 Euro. (BFD in Teilzeit mit 20,1 Wochenstunden - 157 Euro Taschengeld)
Teilnahmebestätigung
Jede/r TeilnehmerIn erhält zum Ende des Freiwilligendienstes eine Teilnahmebestätigung. Wichtig: Die Abschlussbescheinigung kann nur bei einer Mindeseinsatzzeit von sechs Monaten und bei Erfüllung der notwendigen Bildungstage ausgehändigt werden.
Urlaub
Bei 12 Monaten Freiwilligendienst beträgt der Jahresurlaub 26 Tage und verringert sich anteilig bei einem kürzeren Dienst.
Vergabe von Plätzen
Die Anerkennung als Einsatzstelle ist nicht automatisch an eine Stelle gekoppelt. Die Zuteilung der Stellen erfolgt jährlich nach vorhandenen Kapazitäten. Das Kontingent an Stellen wird den Einsatzstellen nach dem Prinzip "First come, first serve" vergeben.
Versicherung
Während des Freiwilligendienstes sind die Freiwilligen Sozialversichert, das bedeutet, sie sind in der gesetzlichen Unfall-, Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Dazu kommt eine Zusatz-Versicherung durch die ARAG-Sportversicherung (z. B. Haftpflicht, Schlüsselverlust, ..).
Die Einsatzstelle muss den/die Freiwillige/n aber noch bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) unfallversichern.
Visumspflicht
Drittstaatsangehörige müssen von ihrem Heimatland aus einen Visumantrag für die Durchführung des Freiwilligendienstes stellen.
Wochenenddienst
Wochenenddienste können im Rahmen der betriebsüblichen Dienstpläne abgeleistet werden. Allerdings sind mind. zwei freie Wochenenden im Monat zu gewährleisten. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren findent das Jugendarbeitsschutzgesetz Anwendung.
Zeugnis
Nach dem Freiwilligendienst ist auf Wunsch ein Zeugnis über den geleisteten Dienst auszustellen.